Kinder- und Jugendschutz beim Turnverein 1892 Friedrichsfeld

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Dienstag, Dezember 15, 2015

Der Kinder- und Jugendschutz ist in einem Sportverein ein allgegenwärtiges Thema. Der Turnverein 1892 Friedrichsfeld hat sich in diesem Jahr dieser besonderen Aufgabe gestellt.
Im Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, steht - verkürzt ausgedrückt -, dass in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigt werden dürfen, die einschlägig vorbestraft sind. Diese Regelung unter § 72a SGB VIII umfasst in Folge auch den normalen Sportbetrieb in Vereinen und Verbänden. Somit stehen auch die Vereine in der Verantwortung, sich um ein Präventionskonzept zu kümmern. Es gibt dazu auch eine Empfehlung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) wichtige Schritte in Bezug auf den präventiven Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu unternehmen.
Dieser Empfehlung hat sich der Turnverein 1892 Friedrichsfeld angenommen. Der Vorstand hat diesbezüglich als erste Maßnahme Mitte 2015 beschlossen, sich von allen Übungsleitern und Trainern, die mit Minderjährigen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen und dies zu dokumentieren. Diesen Prozess hat der Turnverein 1892 komplett abgeschlossen und dabei von den Übungsleitern und Trainern auch viel Zustimmung erfahren. Der Vorstand hat sich über das Verständnis und die unkomplizierte Zusammenarbeit sehr gefreut. Der Verein ist hier tatsächlich vorbildlich.
Der Turnverein 1892 Friedrichsfeld setzt mit dieser Maßnahme ein Zeichen und möchte zeigen, dass er den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch ernst nimmt. Gerade auch die Eltern sollen wissen, dass sich ihre Kinder im Turnverein 1892 sicher fühlen können.
Wie richtig der Turnverein 1892 Friedrichsfeld mit dieser Maßnahme lag, zeigte sich dann im Oktober. Da hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mannheim den Turnverein 1892  zu einer Vereinbarung zu diesem wichtigen Thema aufgefordert. Hier zeigt sich auch die gesellschaftspolitische Dimension.
Der Vorstand wird als weiteren Schritt bei der Hauptversammlung am 15. Januar 2016 eine Satzungsergänzung beantragen, in der sich der Verein zum Kinder- und Jugendschutz explizit bekennt und Gewalt in jeder Form verurteilt. Der genaue Wortlaut der Satzungsänderung ist in der Turnhalle, in der Lilli-Gräber-Halle und im Schaukasten des Turnvereins an der Merian-Apotheke ausgehängt.
Für Rückfragen zu diesem wichtigen Thema steht der Vorstand des Turnvereins 1892 gerne zur Verfügung.