Donnerstag, März 26, 2020
Nach § 4 Abs. (1) Nr. 10 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus (Corona-Verordnung - CoronaVO) ist der Betrieb von Gaststätten bis zum 3. Mai 2020 untersagt. Nach § 4 Abs. (3) Nr. 4 wäre der Außer-Haus-Verkauf bei Gaststätten zwar zugelassen. Unsere Wirtin Dragana Blazanovic hat sich jedoch entschieden, mit Rücksicht auf die Gesundheit der Gäste und ihrem Team den Betrieb vorübergehend auszusetzen. Dragana bittet um Verständnis für diese Maßnahme und bedankt sich sehr herzlich für die vielfältige Anteilnahme und Unterstützung, die ihr in dieser schwierigen Lage entgegengebracht werden.