Neue Corona-Verordnung ab 16. August 2021

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Sonntag, August 15, 2021

Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021.

Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz unter anderem bei Sport im Innenbereich.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule ist, wobei der Nachweis durch den Schülerausweis erfolgt.

Erhalten bleibt für alle weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.

Im Detail ist die Corona-Verordnung auf der Website des Staatsministeriums nachzulesen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ak...

Die Verordnung gilt in vorliegender Form bis zum Ablauf des 13. September 2021.