Sonntag, Juni 27, 2021
Die Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2021.
Es gibt einen zusätzlichen Öffnungsschritt bei einer Inzidenz unter 10.
Bei den Inzidenzstufen 1 (<10) und 2 (10 bis 35) ist Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen erlaubt.